Brutto-Netto-Rechner 2026 und 2027
Trag dein Bruttogehalt ein und wähle deine Steuerklasse.
Netto im Monat 2026
2.054,42€
In Steuerklasse 1 bleiben dir von 3.000,00 € brutto 68,5 %.
Krankenkasse und Alter
So gerechnet3.000,00 € − 293,08 € Steuern − 652,50 € Sozialabgaben = 2.054,42 €
Nach dem Entwurf für 2027 wären es 2.056,00 €, also 1,58 € mehr.
Das geht im Monat ab
- Lohnsteuer293,08 €
- Rentenversicherung279,00 €
- Arbeitslosenversicherung39,00 €
- Krankenversicherung262,50 €
- Pflegeversicherung72,00 €
Kurz gesagt
Von 3.000 € brutto im Monat bleiben 2026 in Steuerklasse 1 ohne Kinder und ohne Kirchensteuer 2.054,42 € netto. Nach dem Entwurf für 2027 sind es 2.056,00 €. Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und Kirchensteuer sowie Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.
Netto im Monat: Steuerklasse 1, ohne Kinder und Kirchensteuer
| Brutto | 2026 | 2027 (Entwurf) |
|---|---|---|
| 1.500,00 € | 1.210,58 € | 1.215,29 € |
| 2.000,00 € | 1.476,84 € | 1.479,67 € |
| 2.500,00 € | 1.768,92 € | 1.771,09 € |
| 3.000,00 € | 2.054,42 € | 2.056,00 € |
| 3.500,00 € | 2.333,25 € | 2.334,42 € |
| 4.000,00 € | 2.605,50 € | 2.606,42 € |
| 4.500,00 € | 2.871,09 € | 2.871,84 € |
| 5.000,00 € | 3.130,09 € | 3.130,84 € |
| 6.000,00 € | 3.641,57 € | 3.629,34 € |
| 7.000,00 € | 4.179,57 € | 4.145,40 € |
| 8.000,00 € | 4.679,95 € | 4.653,50 € |
So rechnest du
Netto = Brutto − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − Kirchensteuer − Sozialabgaben.
Dein Anteil an den Sozialabgaben 2026: Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflege 1,8 %, ohne Kinder ab 23 Jahren 2,4 %. Bei 3.000 € und 2,9 % Zusatzbeitrag: 279,00 € + 39,00 € + 262,50 € + 72,00 € = 652,50 €.
Die Lohnsteuer kommt aus dem Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums, derselben Rechnung wie in der Lohnabrechnung. Für 3.000 € in Steuerklasse 1 sind es 2026 293,08 € im Monat, also bleiben 3.000 € − 293,08 € − 652,50 € = 2.054,42 €.
Häufige Fragen
Was ändert sich 2027 beim Netto?
Geplant sind ein höherer Grundfreibetrag (12.564 €) und Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.430 €). Dafür steigen die Beitragsgrenzen (Kranken und Pflege 6.375 €, Rente 8.850 € im Monat), und Kinderlose zahlen in der Pflege 0,9 statt 0,6 Prozentpunkte Zuschlag. Das Meiste davon ist noch nicht endgültig beschlossen.
Welche Steuerklasse habe ich?
Sie steht auf deiner Lohnabrechnung. Ledige haben meist Klasse 1, Alleinerziehende Klasse 2, Verheiratete 3 und 5 oder beide 4. Klasse 6 gilt für den zweiten Job. Ändern lässt sie sich beim Finanzamt, zum Beispiel nach einer Heirat.
Warum weicht meine Lohnabrechnung ab?
Der Rechner nimmt nur das laufende Gehalt. Weihnachtsgeld, Sachbezüge wie Dienstwagen, eingetragene Freibeträge und Betriebsrente verändern das Netto. Auch der Zusatzbeitrag deiner Kasse kann vom Durchschnitt 2,9 % abweichen; du kannst ihn oben ändern. Azubis zahlen auch unter 2.000 € den vollen Anteil.
Quelle: BMF: Programmablaufplan 2026, BMF: Entwurf Programmablaufplan 2027 (08.10.2026), EStG § 39b, SGB IV § 20 (Midijob), BVV § 2, SGB XI § 55 (Pflege), SGB V § 257 (Zuschuss privat), Rechengrößen 2027 (BR-Drs. 576/26), Pflegeneuordnungsgesetz (BT-Drs. 21/8869), Bundesregierung: Einkommensteuerreform 2027 · Stand: November 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir