Renteneintrittsalter berechnen

Gib dein Geburtsdatum ein und wähl die Rentenart.

Regelaltersrente ab

01.05.2033

mit 67 Jahren · noch 6 Jahre und 6 Monate

67 Jahre

So gerechnetJahrgang 1966: 67 Jahre → erreicht am 12.04.2033 → Rente ab 01.05.2033

Für die Regelaltersrente reichen 5 Jahre Versicherungszeit. Wer 35 oder 45 Jahre hat, kann früher gehen – stell es oben um.

Nach §§ 235, 236, 236a, 236b SGB VI · Stand Oktober 2026

Kurz gesagt

Ab Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für Jahrgang 1960 bei 66 Jahren und 4 Monaten. Nach 45 Versicherungsjahren geht es ohne Abschlag 2 Jahre früher, ab Jahrgang 1964 mit 65. Nach 35 Jahren geht es ab 63, mit 0,3 % Abschlag für jeden Monat.

Renteneintrittsalter nach Jahrgang

JahrgangRegelaltersrenteNach 45 JahrenFrühestens nach 35 Jahren
195866 Jahre64 Jahre63 Jahre (−10,8 %)
195966 Jahre und 2 Monate64 Jahre und 2 Monate63 Jahre (−11,4 %)
196066 Jahre und 4 Monate64 Jahre und 4 Monate63 Jahre (−12,0 %)
196166 Jahre und 6 Monate64 Jahre und 6 Monate63 Jahre (−12,6 %)
196266 Jahre und 8 Monate64 Jahre und 8 Monate63 Jahre (−13,2 %)
196366 Jahre und 10 Monate64 Jahre und 10 Monate63 Jahre (−13,8 %)
1964 und später67 Jahre65 Jahre63 Jahre (−14,4 %)

So rechnest du

Die Regelaltersgrenze steigt nach Jahrgang: für 1947 bis 1958 um je einen Monat auf 66, für 1959 bis 1964 um je zwei Monate auf 67 (§ 235 SGB VI).

Die Rente beginnt am Ersten des Monats nach dem Erreichen des Alters. Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, bekommt sie schon ab diesem Monat. Beispiel: Geboren am 2. Januar 1964, 67 am 2. Januar 2031, Rente ab 1. Februar 2031.

Früher geht es nach 45 Jahren ohne Abschlag (§ 236b) oder nach 35 Jahren ab 63 mit Abschlag (§ 236): 0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze, für Jahrgang 1964 also 48 × 0,3 % = 14,4 %, lebenslang.

Häufige Fragen

Gibt es die Rente mit 63 noch?

Ohne Abschlag nur für Jahrgänge vor 1953 nach 45 Jahren. Für Jüngere steigt die Grenze, ab Jahrgang 1964 auf 65. Mit 63 geht es nach 35 Jahren, aber mit Abschlag.

Was zählt zu den 45 Jahren?

Beitragsjahre aus Arbeit, Kindererziehung bis zum 10. Geburtstag des Kindes, Pflege und Zeiten mit Arbeitslosengeld, außer in den letzten 2 Jahren vor der Rente. Deine Zeiten stehen in deinem Rentenverlauf.

Wann können Schwerbehinderte in Rente?

Mit einem Grad der Behinderung ab 50 und 35 Versicherungsjahren 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschlag, ab Jahrgang 1964 mit 65. Frühestens geht es mit 62, dann mit 10,8 % Abschlag (§ 236a SGB VI).

Quelle: SGB VI §§ 235–236b · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir

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