Kündigungsfrist berechnen

Wähl, wer kündigt und wann die Kündigung ankommt.

Ende des Arbeitsverhältnisses

30.11.2026

Montag · 4 Wochen zum 15. oder Monatsende

29.10. – 30.11.
Wer kündigt?

So gerechnet29.10.2026 + 4 Wochen = 26.11.2026 → nächster 15. oder Monatsletzter: 30.11.2026

Für dasselbe Ende reicht es, wenn die Kündigung spätestens am Montag, 02.11.2026, ankommt.

Die Kündigung muss auf Papier stehen und unterschrieben sein. E-Mail oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB).

Nach § 622 BGB · Stand Oktober 2026

Kurz gesagt

Ohne andere Regel im Vertrag gelten 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 BGB). Kommt deine Kündigung am 02.11.2026 an, endet der Job am 30.11.2026. Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist mit den Jahren im Betrieb länger, bis zu 7 Monate.

Kündigungsfristen nach § 622 BGB

Im Betrieb seitKündigt der ArbeitgeberKündigst du
Probezeit (bis 6 Monate)2 Wochen2 Wochen
unter 2 Jahren4 Wochen zum 15. oder Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
2 Jahren1 Monat zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
5 Jahren2 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
8 Jahren3 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
10 Jahren4 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
12 Jahren5 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
15 Jahren6 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende
20 Jahren7 Monate zum Monatsende4 Wochen zum 15. oder Monatsende

So rechnest du

Die Grundfrist sind 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Monats (§ 622 Abs. 1 BGB). Sie zählt ab dem Tag, an dem die Kündigung ankommt, nicht ab dem Absenden.

Kündigt der Arbeitgeber, wird die Frist länger, je länger du da bist: ab 2 Jahren 1 Monat, ab 5 Jahren 2, ab 8 Jahren 3, ab 10 Jahren 4, ab 12 Jahren 5, ab 15 Jahren 6 und ab 20 Jahren 7 Monate, immer zum Monatsende (§ 622 Abs. 2 BGB).

In der Probezeit, höchstens 6 Monate lang, sind es 2 Wochen, zu jedem beliebigen Tag (§ 622 Abs. 3 BGB). Arbeits- oder Tarifvertrag können andere Fristen festlegen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich kündigen, um zum Monatsende rauszukommen?

Die Kündigung muss 4 Wochen vorher ankommen. Für das Ende am 30.11.2026 also spätestens am 02.11.2026, für den 31.12.2026 spätestens am 03.12.2026.

Gilt für mich die längere Frist meines Arbeitgebers?

Nach dem Gesetz nicht. Du hast immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Viele Arbeitsverträge legen aber fest, dass die längeren Fristen für beide Seiten gelten.

Reicht eine Kündigung per E-Mail?

Nein. Die Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 623 BGB). E-Mail, Fax oder WhatsApp reichen nicht.

Quelle: BGB § 622, BGB § 623 · Stand: Oktober 2026 · So rechnen wir

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