Abfindungsrechner
Gehalt eintippen, Jahre ziehen. Den Faktor stellst du unten ein.
Abfindung nach Faustformel
16.000,00€ brutto
4.000,00 € × 8 Jahre × 0,5 · das sind 4 Monatsgehälter
So gerechnet4.000,00 € × 8 × 0,5 = 16.000,00 €
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen: Angebot im Kündigungsschreiben (§ 1a KSchG), Sozialplan, Vergleich oder Urteil. Sonst ist die Höhe Verhandlungssache.
Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig. Die Fünftelregelung gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung.
01.04.2019 bis 30.10.2026: 8 Jahre (mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr)
Kurz gesagt
Die übliche Abfindung sind 0,5 Brutto-Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG). Bei 4.000 € und 8 Jahren sind das 16.000 €. Mehr als 6 Monate zählen als volles Jahr. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nur in bestimmten Fällen.
Abfindung nach Faustformel (0,5 Monatsgehälter je Jahr)
| Jahre im Betrieb | bei 2.500 € | bei 3.500 € | bei 5.000 € |
|---|---|---|---|
| 2 Jahre | 2.500,00 € | 3.500,00 € | 5.000,00 € |
| 5 Jahre | 6.250,00 € | 8.750,00 € | 12.500,00 € |
| 10 Jahre | 12.500,00 € | 17.500,00 € | 25.000,00 € |
| 15 Jahre | 18.750,00 € | 26.250,00 € | 37.500,00 € |
| 20 Jahre | 25.000,00 € | 35.000,00 € | 50.000,00 € |
| 25 Jahre | 31.250,00 € | 43.750,00 € | 62.500,00 € |
So rechnest du
Abfindung = Monatsgehalt brutto × Jahre im Betrieb × Faktor. Üblich ist der Faktor 0,5, in Verhandlungen auch 0,25 bis 1,5.
Beispiel: 4.000 € × 8 Jahre × 0,5 = 16.000 €. Wer 7 Jahre und 7 Monate da war, kommt auf 8 Jahre, weil mehr als 6 Monate aufgerundet werden.
Die Abfindung ist sozialversicherungsfrei, aber lohnsteuerpflichtig. Die Fünftelregelung, die die Steuer mindern kann, gibt es seit 2025 nur noch über die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Nur wenn der Arbeitgeber sie im Kündigungsschreiben nach § 1a KSchG anbietet und du nicht klagst, aus einem Sozialplan, einem Vergleich vor Gericht oder einem Auflösungsurteil. Sonst ist sie Verhandlungssache.
Wie viel Abfindung ist maximal möglich?
Frei verhandelt gibt es keine Grenze. Löst ein Gericht das Arbeitsverhältnis auf, sind es bis zu 12 Monatsverdienste, ab 50 Jahren und 15 Jahren im Betrieb bis zu 15, ab 55 und 20 Jahren bis zu 18 (§ 10 KSchG).
Bekomme ich mit Abfindung eine Sperre beim Arbeitslosengeld?
Eine Abfindung allein führt nicht zur Sperrzeit. Kritisch ist ein Aufhebungsvertrag, mit dem du selbst mitwirkst, und eine verkürzte Kündigungsfrist. Dann kann das Arbeitslosengeld ruhen oder gesperrt werden.
Quelle: KSchG §§ 1a, 10 · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir