Elternzeitrechner
Wähl, wer Elternzeit nimmt, und zieh die Dauer in Monaten.
Elternzeit bis
10.05.2028
12 Monate ab 11.05.2027 · anmelden bis 23.03.2027
So gerechnet11.05.2027 + 12 Monate − 1 Tag = 10.05.2028 · Anmeldung: Beginn − 7 Wochen = 23.03.2027
Schriftlich anmelden bis 23.03.2027 (7 Wochen vorher). Kündigungsschutz frühestens ab 16.03.2027.
Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen bei der Mutter schon zur Elternzeit.
Elterngeld gibt es für 12 Monate, mit Partnermonaten für 14, als ElterngeldPlus doppelt so lange zur Hälfte – egal, wie lange die Elternzeit dauert.
Kurz gesagt
Elternzeit gibt es bis zum 3. Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum 8. Anmelden musst du sie schriftlich 7 Wochen vor Beginn (§ 16 BEEG), ab dann besteht Kündigungsschutz, frühestens 8 Wochen vorher. 12 Monate ab 11.05.2027 enden am 10.05.2028, Anmeldung bis 23.03.2027.
Fristen der Elternzeit (BEEG)
| bis zum 3. Geburtstag | zwischen 3. und 8. Geburtstag | |
|---|---|---|
| Dauer je Elternteil | bis zu 36 Monate insgesamt | davon bis zu 24 Monate |
| Schriftlich anmelden | 7 Wochen vor Beginn | 13 Wochen vor Beginn |
| Kündigungsschutz ab | 8 Wochen vor Beginn | 14 Wochen vor Beginn |
| Arbeiten in Teilzeit | bis 32 Stunden pro Woche | bis 32 Stunden pro Woche |
So rechnest du
Ende = Beginn + Monate − 1 Tag. 12 Monate ab 11.05.2027 enden am 10.05.2028.
Anmeldung = Beginn − 7 Wochen, für Zeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen. Für den 11.05.2027 also spätestens am 23.03.2027, schriftlich mit Unterschrift.
Bei der Mutter beginnt die Elternzeit meist direkt nach dem Mutterschutz. Die 8 Wochen nach der Geburt zählen bei ihr schon mit.
Häufige Fragen
Wie lange können beide Eltern Elternzeit nehmen?
Jeder Elternteil bis zu 3 Jahre, auch gleichzeitig. Davon dürfen bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegen.
Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?
Elterngeld gibt es 12 Monate, mit Partnermonaten 14, als ElterngeldPlus doppelt so lange mit halbem Betrag. Die Elternzeit kann länger oder kürzer sein.
Darf ich in der Elternzeit arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gibt es unter Bedingungen einen Anspruch auf diese Teilzeit (§ 15 BEEG).
Quelle: BEEG §§ 15–18 · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir