Elternzeitrechner

Wähl, wer Elternzeit nimmt, und zieh die Dauer in Monaten.

Elternzeit bis

10.05.2028

12 Monate ab 11.05.2027 · anmelden bis 23.03.2027

12 Monate
12 Monate
Wer nimmt Elternzeit?

So gerechnet11.05.2027 + 12 Monate − 1 Tag = 10.05.2028 · Anmeldung: Beginn − 7 Wochen = 23.03.2027

Schriftlich anmelden bis 23.03.2027 (7 Wochen vorher). Kündigungsschutz frühestens ab 16.03.2027.

Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt zählen bei der Mutter schon zur Elternzeit.

Elterngeld gibt es für 12 Monate, mit Partnermonaten für 14, als ElterngeldPlus doppelt so lange zur Hälfte – egal, wie lange die Elternzeit dauert.

Nach §§ 15, 16, 18 BEEG · Stand Oktober 2026

Kurz gesagt

Elternzeit gibt es bis zum 3. Geburtstag, bis zu 24 Monate davon auch bis zum 8. Anmelden musst du sie schriftlich 7 Wochen vor Beginn (§ 16 BEEG), ab dann besteht Kündigungsschutz, frühestens 8 Wochen vorher. 12 Monate ab 11.05.2027 enden am 10.05.2028, Anmeldung bis 23.03.2027.

Fristen der Elternzeit (BEEG)

bis zum 3. Geburtstagzwischen 3. und 8. Geburtstag
Dauer je Elternteilbis zu 36 Monate insgesamtdavon bis zu 24 Monate
Schriftlich anmelden7 Wochen vor Beginn13 Wochen vor Beginn
Kündigungsschutz ab8 Wochen vor Beginn14 Wochen vor Beginn
Arbeiten in Teilzeitbis 32 Stunden pro Wochebis 32 Stunden pro Woche

So rechnest du

Ende = Beginn + Monate − 1 Tag. 12 Monate ab 11.05.2027 enden am 10.05.2028.

Anmeldung = Beginn − 7 Wochen, für Zeit nach dem 3. Geburtstag 13 Wochen. Für den 11.05.2027 also spätestens am 23.03.2027, schriftlich mit Unterschrift.

Bei der Mutter beginnt die Elternzeit meist direkt nach dem Mutterschutz. Die 8 Wochen nach der Geburt zählen bei ihr schon mit.

Häufige Fragen

Wie lange können beide Eltern Elternzeit nehmen?

Jeder Elternteil bis zu 3 Jahre, auch gleichzeitig. Davon dürfen bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag liegen.

Wie hängen Elternzeit und Elterngeld zusammen?

Elterngeld gibt es 12 Monate, mit Partnermonaten 14, als ElterngeldPlus doppelt so lange mit halbem Betrag. Die Elternzeit kann länger oder kürzer sein.

Darf ich in der Elternzeit arbeiten?

Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten gibt es unter Bedingungen einen Anspruch auf diese Teilzeit (§ 15 BEEG).

Quelle: BEEG §§ 15–18 · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir

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