Überstunden berechnen
Zieh, wie lange du gearbeitet hast. Dein Soll zieht der Rechner ab.
Deine Überstunden
11:40Std
dezimal 11,67 · als Freizeit 1,5 Tage frei (bei 8:00 Std pro Tag)
So gerechnet185:00 gearbeitet − 173:20 Soll = 11:40 Std
Soll im Monat: 40 Std × 4,33 Wochen. Rechnet dein Arbeitgeber mit den echten Arbeitstagen des Monats, weicht das Soll etwas ab.
11,67 Std × 18,00 € × 1,25 = 262,50 € brutto
Kurz gesagt
Überstunden = gearbeitete Stunden − Soll laut Vertrag. Bei 40 Stunden pro Woche ist das Soll im Monat 173:20 Stunden. Wer 185 Stunden gearbeitet hat, hat 11:40 Überstunden. Bei 18 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag sind das 262,50 € brutto.
Wert von Überstunden mit 25 % Zuschlag (brutto)
| Überstunden | bei 15 € | bei 20 € | bei 25 € |
|---|---|---|---|
| 1 Std | 18,75 € | 25,00 € | 31,25 € |
| 5 Std | 93,75 € | 125,00 € | 156,25 € |
| 10 Std | 187,50 € | 250,00 € | 312,50 € |
| 20 Std | 375,00 € | 500,00 € | 625,00 € |
| 40 Std | 750,00 € | 1.000,00 € | 1.250,00 € |
So rechnest du
Das Soll steht im Vertrag, meist pro Woche. Für einen Monat rechnest du Wochenstunden × 4,33 (52 Wochen ÷ 12). Bei 40 Stunden sind das 173:20 Stunden.
Überstunden = gearbeitet − Soll. 185:00 − 173:20 = 11:40 Stunden. Bleibst du unter dem Soll, sind es Minusstunden.
Ausgezahlt: Stunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag). Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht. Ob und wie viel, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.
Häufige Fragen
Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?
Meist ja, wenn er sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat: mit Geld oder mit Freizeit. Eine Klausel, nach der alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist in der Regel unwirksam. Im Streit musst du die Stunden belegen.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Nein. Zuschläge stehen nur im Arbeits- oder Tarifvertrag. Für Nachtarbeit gibt es aber einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG).
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, also 8 Stunden an 6 Werktagen. Bis zu 10 Stunden am Tag gehen, wenn der Schnitt über 6 Monate bei 8 bleibt (§ 3 ArbZG).
Quelle: Arbeitszeitgesetz §§ 3, 6 · Stand: Oktober 2026 · So rechnen wir