Überstunden berechnen

Zieh, wie lange du gearbeitet hast. Dein Soll zieht der Rechner ab.

Deine Überstunden

11:40Std

dezimal 11,67 · als Freizeit 1,5 Tage frei (bei 8:00 Std pro Tag)

185:00 Std
Soll 173:20
Zeitraum
Gearbeitet
Std
Soll pro Woche
Std

So gerechnet185:00 gearbeitet − 173:20 Soll = 11:40 Std

Soll im Monat: 40 Std × 4,33 Wochen. Rechnet dein Arbeitgeber mit den echten Arbeitstagen des Monats, weicht das Soll etwas ab.

Höchstarbeitszeit nach § 3 ArbZG · Stand Oktober 2026
Zuschlag laut Vertrag

11,67 Std × 18,00 € × 1,25 = 262,50 € brutto

Kurz gesagt

Überstunden = gearbeitete Stunden − Soll laut Vertrag. Bei 40 Stunden pro Woche ist das Soll im Monat 173:20 Stunden. Wer 185 Stunden gearbeitet hat, hat 11:40 Überstunden. Bei 18 € Stundenlohn und 25 % Zuschlag sind das 262,50 € brutto.

Wert von Überstunden mit 25 % Zuschlag (brutto)

Überstundenbei 15 €bei 20 €bei 25 €
1 Std18,75 €25,00 €31,25 €
5 Std93,75 €125,00 €156,25 €
10 Std187,50 €250,00 €312,50 €
20 Std375,00 €500,00 €625,00 €
40 Std750,00 €1.000,00 €1.250,00 €

So rechnest du

Das Soll steht im Vertrag, meist pro Woche. Für einen Monat rechnest du Wochenstunden × 4,33 (52 Wochen ÷ 12). Bei 40 Stunden sind das 173:20 Stunden.

Überstunden = gearbeitet − Soll. 185:00 − 173:20 = 11:40 Stunden. Bleibst du unter dem Soll, sind es Minusstunden.

Ausgezahlt: Stunden × Stundenlohn × (1 + Zuschlag). Einen gesetzlichen Zuschlag gibt es nicht. Ob und wie viel, steht im Arbeits- oder Tarifvertrag.

Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Überstunden bezahlen?

Meist ja, wenn er sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat: mit Geld oder mit Freizeit. Eine Klausel, nach der alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind, ist in der Regel unwirksam. Im Streit musst du die Stunden belegen.

Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?

Nein. Zuschläge stehen nur im Arbeits- oder Tarifvertrag. Für Nachtarbeit gibt es aber einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich (§ 6 Abs. 5 ArbZG).

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Im Schnitt höchstens 48 Stunden pro Woche, also 8 Stunden an 6 Werktagen. Bis zu 10 Stunden am Tag gehen, wenn der Schnitt über 6 Monate bei 8 bleibt (§ 3 ArbZG).

Quelle: Arbeitszeitgesetz §§ 3, 6 · Stand: Oktober 2026 · So rechnen wir

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