Pendlerpauschale berechnen
Zieh die einfache Strecke zur Arbeit und trag deine Tage ein.
Werbungskosten für Arbeitsweg und Homeoffice
2.090,00€ im Jahr
860,00 € über dem Pauschbetrag · etwa 258,00 € Steuer zurück bei 30 %
So gerechnet25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090,00 € → 2.090,00 € − 1.230 € Pauschbetrag = 860,00 €
Gezählt wird die kürzeste Straßenverbindung, einfache Strecke, ganze Kilometer, nur an Tagen im Betrieb. Mit Bus und Bahn höchstens 4.500 € im Jahr, außer die Tickets kosten mehr.
Kurz gesagt
Seit 2026 gibt es für den Arbeitsweg 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke, ab dem ersten Kilometer (§ 9 EStG). 25 km an 220 Tagen sind 2.090 €. Steuern spart das nur, soweit alle Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen.
Pendlerpauschale im Jahr (220 Tage im Betrieb, 0,38 € je km)
| Einfache Strecke | Werbungskosten | über 1.230 € Pauschbetrag |
|---|---|---|
| 5 km | 418,00 € | 0,00 € |
| 10 km | 836,00 € | 0,00 € |
| 15 km | 1.254,00 € | 24,00 € |
| 20 km | 1.672,00 € | 442,00 € |
| 30 km | 2.508,00 € | 1.278,00 € |
| 40 km | 3.344,00 € | 2.114,00 € |
| 50 km | 4.180,00 € | 2.950,00 € |
So rechnest du
Pauschale = einfache Strecke in ganzen Kilometern × 0,38 € × Tage im Betrieb. 25 km × 0,38 € × 220 Tage = 2.090 €.
Für Tage im Homeoffice gibt es 6 € pro Tag, höchstens 1.260 € im Jahr. Beides zusammen sind deine Werbungskosten für den Arbeitsweg.
Das Finanzamt zieht automatisch 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Was darüber liegt, mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Bei 30 % Steuersatz bringen 860 € darüber etwa 258 € zurück.
Häufige Fragen
Gilt die Pauschale für Hin- und Rückweg?
Nein, nur für die einfache Strecke, einmal pro Arbeitstag. Wer 25 km hin und 25 km zurück fährt, rechnet 25 km.
Was hat sich 2026 geändert?
Bis 2025 gab es 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € erst ab dem 21. Seit 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer.
Gilt die Pauschale auch mit Bus, Bahn oder Fahrrad?
Ja, egal wie du fährst. Ohne eigenes Auto ist sie auf 4.500 € im Jahr begrenzt, außer die Tickets kosten nachweislich mehr.
Quelle: EStG § 9 · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir