Erbschafts­steuer­rechner

Erbe oder Schenkung wählen, wer es bekommt, dann den Wert ziehen oder eintippen.

Erbschaftssteuer

11.000€

Von 500.000 € bleiben 489.000 € · Steuerklasse I, 11 %

frei bis 400.000 €
Was ist es?
Wert nach Schulden
€
Alter in vollen Jahren
Jahre

So gerechnet500.000 € − 400.000 € Freibetrag = 100.000 € × 11 % = 11.000 €

Freibeträge gelten je Person und alle 10 Jahre neu. Was dieselbe Person in den letzten 10 Jahren geschenkt hat, wird zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).

Erbschaftsteuergesetz §§ 15–19 · Stand Oktober 2026

Kurz gesagt

Erbschaftssteuer = (Wert − Freibetrag) × Steuersatz. Ehepartner haben 500.000 € frei, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Eltern beim Erbe 100.000 €, Geschwister, Nichten, Neffen und alle anderen 20.000 €. Erbt ein Kind 500.000 €, sind 100.000 € steuerpflichtig, zu 11 % sind das 11.000 €. Für Schenkungen gelten dieselben Sätze und fast dieselben Freibeträge, alle 10 Jahre neu.

Erbschaftssteuer nach Wert und Verwandtschaft (ohne Versorgungsfreibetrag)

Wert des ErbesEhepartnerKindEnkelGeschwisterAndere
100.000 €0 €0 €0 €13.750 €24.000 €
250.000 €0 €0 €3.500 €46.000 €69.000 €
500.000 €0 €11.000 €33.000 €120.000 €144.000 €
750.000 €27.500 €52.500 €82.500 €215.000 €219.000 €
1.000.000 €75.000 €90.000 €152.000 €294.000 €294.000 €
2.000.000 €285.000 €304.000 €342.000 €594.000 €594.000 €

So rechnest du

Vom Wert des Erbes gehen die Schulden ab, dazu Beerdigungs- und Nachlasskosten (für diese Kosten ohne Nachweis pauschal 15.000 €), danach der Freibetrag. Der Rest wird auf volle 100 € abgerundet.

Auf den Rest gilt ein Satz nach Steuerklasse: Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkel, beim Erbe auch Eltern) 7 bis 30 %, Klasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerfamilie) 15 bis 43 %, Klasse III (alle anderen) 30 oder 50 %. Der Satz gilt für den ganzen Betrag, nicht stufenweise.

Liegt der Betrag knapp über einer Stufe (etwa 75.000 € oder 300.000 €), greift der Härteausgleich: Die Mehrsteuer ist höchstens die Hälfte des Betrags über der Stufe, bei Sätzen über 30 % drei Viertel.

Häufige Fragen

Wie viel kann ich steuerfrei erben?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 €, beim Erbe dazu bis zu 256.000 € Versorgungsfreibetrag. Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 € (400.000 €, wenn der Elternteil schon gestorben ist), Eltern beim Erbe 100.000 €, alle anderen 20.000 €.

Muss ich auf ein geerbtes Haus Steuer zahlen?

Ein selbst bewohntes Familienheim können Ehepartner steuerfrei erben, Kinder bis 200 m² Wohnfläche. Bedingung: Sie wohnen danach 10 Jahre selbst darin (§ 13 ErbStG). Sonst zählt der Verkehrswert.

Wie spare ich Schenkungssteuer?

Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu. Wer früh und mit mehr als 10 Jahren Abstand schenkt, kann sie mehrfach nutzen. Mutter und Vater haben für jedes Kind je einen eigenen Freibetrag.

Quelle: ErbStG §§ 15–17, 19, ErbStG § 10 (Abzüge, Abrundung) · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir

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