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Quittung über

119,00€

in Worten: einhundertneunzehn Euro · darin 19 % MwSt: 19,00 €

Betrag (brutto)
€
Umsatzsteuer

So gerechnet119,00 € × 19 ÷ 119 = 19,00 € Steuer, netto 100,00 €

Bis 250 € gilt die Quittung als Kleinbetragsrechnung, wenn Aussteller mit Anschrift, Datum, Leistung, Betrag und Steuersatz draufstehen (§ 33 UStDV).

Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV · Stand Oktober 2026
QuittungNr. 1

119,00 €

in Worteneinhundertneunzehn Euro

darin enthalten19 % Umsatzsteuer: 19,00 € (netto 100,00 €)

erhalten vonMax Mustermann

fürGartenarbeit am Samstag

AusstellerErika Beispiel, Hauptstraße 1, 12345 Musterstadt

Ort, DatumMusterstadt, Freitag, 30.10.2026

Unterschrift Empfänger

Kurz gesagt

Eine Quittung bestätigt, dass Geld bezahlt wurde: Betrag in Zahlen und Worten, von wem, wofür, Ort, Datum und Unterschrift. Bis 250 € gilt sie mit Steuersatz und Anschrift des Ausstellers auch als Rechnung (§ 33 UStDV). 119 € heißt in Worten „einhundertneunzehn Euro“.

So rechnest du

Auf eine Quittung gehören: Betrag in Zahlen und Worten, Zahler, Zweck, Ort, Datum, Name des Ausstellers und seine Unterschrift. Mit Steuer: Steuersatz und darin enthaltener Betrag.

Die Steuer im Bruttobetrag: Brutto × 19 ÷ 119. Bei 119 € sind das 19 €, netto 100 €. Bei 7 % rechnest du × 7 ÷ 107.

Kleinunternehmer weisen keine Steuer aus und schreiben stattdessen: „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Das setzt der Rechner automatisch ein.

Häufige Fragen

Ist eine Quittung eine Rechnung?

Bis 250 € brutto ja, als Kleinbetragsrechnung: mit Name und Anschrift des Ausstellers, Datum, Leistung, Betrag und Steuersatz (§ 33 UStDV). Darüber braucht es eine vollständige Rechnung nach § 14 UStG.

Warum steht der Betrag auch in Worten da?

Damit niemand nachträglich eine Ziffer ändern kann. Aus 100 wird leicht 700, aus „einhundert“ nicht.

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Quelle: UStDV § 33 · Stand: Oktober 2026 · Von Daniel Lehner · So rechnen wir

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